Schritt 3: Beginn der Psychotherapie
Psychotherapie basiert auf Freiwilligkeit: Die PatientIn trifft ihre Entscheidung und vereinbart mit der PsychotherapeutIn ein Übereinkommen.
Die PatientIn kann ihre Entscheidung rückgängig machen, wenn sie denkt, sich getäuscht zu haben. Es ist aber besser, wenn dies nicht im Alleingang geschieht, sondern in Absprache mit der PsychotherapeutIn, um eventuelle Missverständnisse aufklären und ausräumen zu können.
Da es in der Psychotherapie um ein Sich-Einlassen geht, sollte man nur bei einer einzigen PsychotherapeutIn in Behandlung sein. Eine Ausnahme stellt die Kombination von Einzel- und Gruppentherapie oder Einzel- und Paar- oder Familientherapie dar. In Absprache mit den beteiligten PsychotherapeutInnen können die genannten Kombinationen einander sinnvoll ergänzen.