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Finanzierung einer Psychotherapie

Die Kosten einer Psychotherapie hängen in erster Linie davon ab, ob und in welcher Höhe die Honorarkosten von der öffentlichen Hand oder von der Sozialversicherung übernommen werden und welcher Anteil selbst bezahlt werden muss.
Die Berufsgruppe kann keine Honorarrichtlinien festlegen, da dies von der Wettbewerbsbehörde verboten ist.

Leistung der Krankenkassen zur Psychotherapie:

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) haben PatientInnen die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Die Kassen erstatten in diesen Fällen einen Teil des an PsychotherapeutInnen bezahlten Honorars. Bereits im Rahmen des Erstgesprächs informieren PsychotherapeutInnen über die notwendigen Schritte für die Kassenrefundierung.

Die Finanzierung von Psychotherapie ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die Kassen sind jedenfalls verpflichtet, die Behandlungseinheit mit zumindest € 21,80 zu bezuschussen.

In einigen Bundesländern kann auch vollfinanzierte Psychotherapie in Anspruch genommen werden. Vollfinanzierte Psychotherapie ist jedoch stark kontingentiert und steht daher nur unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung, die im jeweiligen Landesverband zu erfragen sind.